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ENDNUTZER-LIZENZVERTRAG FüR LOKANDO SCHOOL

Dieser Endnutzer-Lizenzvertrag („ENDNUTZER-LIZENZVERTRAG", EULA) ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder als natürliche oder als juristische Person) und der LOKANDO AG für das oben bezeichnete Softwareprodukt, das Computersoftware sowie möglicherweise dazugehörige Medien, gedruckte Materialien und Dokumentation im „Online"- oder elektronischen Format umfasst („SOFTWAREPRODUKT").
Das SOFTWAREPRODUKT umfasst auch sämtliche Updates und Ergänzungen zum gelieferten SOFTWAREPRODUKT.
Indem Sie das SOFTWAREPRODUKT installieren, kopieren, downloaden, anderweitig verwenden oder darauf zugreifen, erklären Sie sich damit einverstanden, durch die Bestimmungen dieses Endnutzer-Lizenzvertrags gebunden zu sein.

HINWEIS ZUR PERSONIFIZIERTEN NUTZUNG DES SOFTWAREPRODUKTs
Ihnen ist bekannt, dass das SOFTWAREPRODUKT ausschließlich personifiziert lizenziert werden kann und darf. – D.h., Einzel-Nutzer genauso wie Institutionen müssen unter ihrem vollen realen Namen mit Ortsangabe lizenzieren.
Denn das SOFTWAREPRODUKT ist grundsätzlich so angelegt, dass es über den eigenen privaten Bereich des Einzelnutzers hinaus die Zusammenarbeit und den Austausch von Materialien mit anderen Nutzern unterstützt. Sowohl die Nutzung der Urheberrechte der einzelnen Nutzer als auch die mögliche Mischung von eigenen und fremden, z.T. auch urheberrechtlich geschützten, Materialien erfordert ein eindeutiges Rechtemanagement. Der Einsatz von Lokando SOFTWAREPRODUKTEN beruht deshalb auf einer personifizierten (natürliche oder juristische Person) Lizenzierung des SOFTWAREPRODUKTs.
Diese personifizierte Nutzung bedeutet allerdings nicht, dass das SOFTWAREPRODUKT Nutzungs- oder Aktivitätsprotokolle an Dritte weitergibt oder dass das SOFTWAREPRODUKT von Programmseite aus Software-Schnittstellen zur „Abhörung“ der Aktivitäten der Nutzer durch Dritte besitzt.

HINWEIS ZUR LIZENZIERUNG EVTL. MITGELIEFERTER SOFTWARE ANDERER ANBIETER
Jede zusammen mit Lokando THEMENBANKEN ausgelieferte Software, zu der ein separater Endnutzer-Lizenzvertrag gehört, wird gemäß den Bestimmungen des zugehörigen Lizenzvertrags lizenziert. D.h., die in den EULAs dieser Programme enthaltenen Bestimmungen sind jeweils für sich strengstens zu beachten!

HINWEIS ZUR EINGESCHRÄNKTEN NUTZUNG VON LOKANDO ZU PUBLIKATIONSZWECKEN
Jeder rechtmäßige Nutzer einer Lokando SCHOOL Vollversion (S oder M) darf in seiner Person, die von ihm mit Lokando erstellten Mediensammlungen (Themenbanken) und Präsentationen zu ausdrücklich nicht kommerziellen Zwecken unter Beachtung der nachfolgenden Einschränkungen auch an Nutzer anderer Lokando-Systeme weitergeben. Bei Mitgliedern einer Schule, die Lokando SCHOOL M lizenziert hat, gilt dieses Recht für alle Lehrer und Schüler.
Zu dieser Weitergabe an Dritte darf stets nur die Lokando interne „Weitergabe-Funktion“ genutzt werden.
Bei der Weitergabe dürfen allerdings stets nur die Medien-Dateien mitgegeben werden, wenn das auf ihnen liegende Copyright bzw. Nutzungsrecht diese Weitergabe ausdrücklich gestattet!
Jede Erzeugung und Weitergabe („Publikation“) von aus und mit Lokando erzeugten Mediensammlungen und Präsentationen ist strengstens untersagt und wird straf- und zivilrechtlich verfolgt, wenn dies zu kommerziellen Zwecken erfolgt und/oder wenn der/die Publizierende eine Institution oder als Person deren Mitglied ist.
Für die legale Nutzung von Lokando zu Publikationszwecken ist von Einzelpersonen, Institutionen und Unternehmen aller Art stets eine offizielle Publisher-Lizenz zu erwerben.

GRUNDSÄTZLICHE BESCHRÄNKUNG AUF NUTZUNG GEMÄSS DER LIZENZIERUNGSBEDINGUNGEN
Das SOFTWAREPRODUKT ist sowohl durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge als auch durch andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum geschützt. Das SOFTWAREPRODUKT wird lizenziert und nicht verkauft! Gekauft wurde also nur ein gemäß der vor- und nachstehenden Bedingungen beschränktes Nutzungsrecht!

HINWEIS ZUM RüCKTRITTSRECHT
Falls Sie den Bestimmungen dieses Endnutzer-Lizenzvertrags nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT zu installieren oder zu verwenden. Bei Nichtverwendung können Sie es jedoch innerhalb von 14 Tagen ab Kaufdatum gegen volle Rückerstattung des Kaufpreises der Stelle zurückgeben, von der Sie es erworben haben. Das Siegel der Original-Verpackung des ausgelieferten Datenträgers darf in diesem Fall nicht erbrochen sein.

LIZENZEINRÄUMUNG BEI LIZENZIERUNG VON LOKANDO SCHOOL M, DER MULTIUSER-LIZENZ (MEHRFACH-NUTZER)
Durch diesen ENDNUTZER-LIZENZVERTRAG werden dem Lizenznehmer die folgenden Rechte eingeräumt:
Der Lizenznehmer ist unter nachfolgenden Bedingungen berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT auf dem Server und beliebig vielen Arbeitsplatz-PCs oder auf beliebig vielen unvernetzten Einzel-PCs zu installieren und einzusetzen. Auch in Kombination vernetzter und unvernetzter Arbeitsplätze.
Bedingungen zum Gültigkeitsbereich der Multi-User-Lizenz (Mehrfach-Nutzer-Lizenz):
Der Gültigkeitsbereich der Lizenzierung ist für jede Schule streng begrenzt auf eine (!) einzige Installation des SOFTWAREPRODUKTs als in sich abgeschlossenes lokales Schulsystem.
Das lokale Schulsystem ist bei diesem SOFTWAREPRODUKT definiert durch:
alle realen Mitglieder der Schule, d.h. i.d.R. alle Lehrer und Schüler,
die Freischaltung des SOFTWAREPRODUKTs unter realem Namen und mit Ortsangabe der Schule.
Nach einer ersten Installation der Software müssen alle weiteren Installationen unter derselben Lizenznehmer-ID installiert werden. Die Verwendung von mehr als einer Lizenznehmer ID pro Schule ist strengstens untersagt.
Wie die vorgenannten Bedingungen einzuhalten sind, wird in Installationsanleitung und Handbuch der Software erklärt.
Bei Erwerb einer Landes-Lizenz steht das Programm je nach Bundesland evtl. ohne extra Freischaltungsvorgang allen oder bestimmten Segmenten der staatlich anerkannten Schulen dieses Bundeslandes zur Verfügung.
Auf jeden Fall ist zu berücksichtigen:
Jede Schule gilt als Lizenznehmer und ist verpflichtet, sich unter realem Namen und Ort der Schule bei der Lizenzierung einzutragen.
Jeder Lizenzierungseintrag unter anderem Namen ist ausdrücklich untersagt und kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen!
Jedes unautorisierte Kopieren des SOFTWAREPRODUKTs und jede Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt und kann zivil- und strafrechtlich verfolgt werden!

LIZENZEINRÄUMUNG BEI LIZENZIERUNG VON LOKANDO SCHOOL LIGHT
Es gelten dieselben Bestimmungen wie bei der Lokando SCHOOL S Version.

LIZENZEINRÄUMUNG BEI LIZENZIERUNG VON LOKANDO SCHOOL S, DER SINGLEUSER-LIZENZ (EINMAL-LIZENZ)
Der Gültigkeitsbereich der Lizenzierung ist auf die natürliche Person des Lizenznehmers beschränkt.
Der Lizenznehmer darf das SOFTWAREPRODUKT auf einem häuslichen Arbeitsplatz-PC installieren sowie jeweils Kopien dieser häuslichen Installation auf schulischen/m Arbeitsplatz-PC(s) und auf mobilen/m PC(s) (Notebook).
Jedoch ist zu berücksichtigen:
Jeder Lizenznehmer ist verpflichtet, sich unter seinem natürlichen Namen mit realem Ort bei der Lizenzierung einzutragen.
Nach einer ersten Installation der Software müssen alle weiteren Installationen unter derselben Lizenznehmer-ID installiert werden. Die Verwendung von mehr als einer Lizenznehmer-ID ist strengstens untersagt.
Jeder Lizenzierungseintrag unter anderem Namen ist ausdrücklich untersagt und kann straf- und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen!
Jedes unautorisierte Kopieren des SOFTWAREPRODUKTs und jede Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt und kann zivil- und strafrechtlich verfolgt werden!
Wie die vorgenannten Bedingungen einzuhalten sind, wird in Installationsanleitungen und Handbuch der Software erklärt.

RECHTSVORBEHALT
Die LOKANDO AG behält sich alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte vor.

WEITERE EINSCHRÄNKUNGEN UND BEDINGUNGEN

NICHT ZUM WEITERVERKAUF BESTIMMTE SOFTWARE-VERSIONEN
Ungeachtet anderer Abschnitte dieses ENDNUTZER-LIZENZVERTRAGs gilt: Falls das SOFTWAREPRODUKT als „Nicht zum Weiterverkauf bestimmt“ ist, ist seine Verwendung auf Demo-, Test- oder Beurteilungszwecke beschränkt. Jede unautorisierte Weitergabe auch dieser Versionen an Dritte ist strengstens untersagt. Insbesondere ist der Lizenznehmer nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT weiterzuverkaufen oder auf andere Weise gegen einen Gegenwert zu übertragen.

ZURüCKENTWICKLUNG (REVERSE ENGINEERING), DEKOMPILIERUNG UND DISASSEMBLIERUNG
Der Lizenznehmer und alle Nutzer sind nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren. Es sei denn, dass und nur insoweit wie das anwendbare Recht, ungeachtet dieser Einschränkung, dies ausdrücklich gestattet.

TRENNUNG VON KOMPONENTEN
Das SOFTWAREPRODUKT wird als einheitliches Produkt lizenziert. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, seine Komponenten zu trennen.

MARKENRECHTE
Dieser ENDNUTZER-LIZENZVERTRAG gewährt dem Lizenznehmer keinerlei Rechte in Verbindung mit Marken oder Dienstleistungsmarken der LOKANDO AG.

VERMIETUNG
Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT zu vermieten, zu verleasen oder zu verleihen, es sei denn der Lizenznehmer hat dazu eine Lizenz erworben, die dies ausdrücklich gestattet.

SUPPORTLEISTUNGEN
Die LOKANDO AG ist gegenüber dem Lizenznehmer zu keinerlei Supportleistungen verpflichtet.
Freiwillige Supportleistungen können entsprechend den an der jeweiligen Stelle beschriebenen Bestimmungen genutzt werden.
Jeder ergänzende Softwarecode, der dem Lizenznehmer als Teil der Supportleistungen zur Verfügung gestellt wird, wird als Bestandteil des SOFTWAREPRODUKTS betrachtet und unterliegt den Bestimmungen dieses ENDNUTZER-LIZENZVERTRAGS. Die LOKANDO AG ist berechtigt, die technischen Daten, die die Lizenznehmer der LOKANDO AG im Rahmen von Supportleistungen zur Verfügung stellen, für geschäftliche Zwecke, einschließlich des Produktsupports und der Produktentwicklung, zu verwenden. Auf ausdrücklichen Wunsch des Lizenznehmers verpflichtet sich die LOKANDO AG, solche technischen Daten nur anonym zu verwenden.

SOFTWAREüBERTRAGUNG
Der Lizenznehmer des SOFTWAREPRODUKTS darf diesen ENDNUTZER-LIZENZVERTRAG und das SOFTWAREPRODUKT nicht an einen anderen Endnutzer übertragen.

KüNDIGUNG
Unbeschadet sonstiger Rechte ist die LOKANDO AG berechtigt, diesen ENDNUTZER-LIZENZVERTRAG zu kündigen, sofern der Lizenznehmer gegen die Bestimmungen dieses ENDNUTZER-LIZENZVERTRAGS verstößt. In einem solchen Fall ist der Lizenznehmer verpflichtet, sämtliche Kopien des SOFTWAREPRODUKTS und alle seine Komponenten zu vernichten.

UPDATES
Sofern das SOFTWAREPRODUKT ein Update auf eine vorhergehende Version ist, muss der Lizenznehmer bereits die entsprechende Lizenz für das Vorprodukt besitzen.
Ein SOFTWAREPRODUKT, das ein Update darstellt, ersetzt und/oder ergänzt (oder deaktiviert) das Ausgangsprodukt. Der Lizenznehmer darf das betreffende Updateprodukt nur in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses ENDNUTZER-LIZENZVERTRAGS verwenden. Wenn das SOFTWAREPRODUKT ein Komponenten-Update eines Pakets von Softwareprogrammen ist, das für den Lizenznehmer bereits als einzelnes Produkt lizenziert wurde, ist es nur gestattet, das SOFTWAREPRODUKT als Bestandteil dieses einzelnen Produktpakets zu verwenden und zu übertragen; es ist nicht gestattet, es für die Verwendung durch mehrere Lizenznehmer zu trennen.

URHEBERRECHT
Eigentum und Urheberrecht an dem SOFTWAREPRODUKT (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bilder, Fotografien, Animationen, Video, Audio, Musik, Text und "Applets", die in dem SOFTWAREPRODUKT enthalten sind), den gedruckten Begleitmaterialien und jeder Kopie des SOFTWAREPRODUKTS liegen bei der LOKANDO AG oder deren Lieferanten. Alle Rechte und geistigen Eigentumsrechte in und an Inhalten, auf die mit Hilfe des SOFTWAREPRODUKTS zugegriffen werden kann, sind Eigentum des jeweiligen Inhaltsbesitzers und können durch anwendbare Urheberrechtsgesetze und andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum geschützt sein. Dieser ENDNUTZER-LIZENZ-VERTRAG räumt dem Lizenznehmer kein Recht ein, solche Inhalte zu verwenden. Wenn dieses SOFTWAREPRODUKT Dokumentation enthält, die nur in elektronischer Form zur Verfügung gestellt wird, darf für jeden Nutzer eine Kopie dieser elektronischen Dokumentation ausgedruckt werden. Darüber hinaus besteht kein Recht, die das SOFTWAREPRODUKT begleitenden gedruckten Materialien zu vervielfältigen.

LIZENZ UNABHÄNGIG VOM VERTEILUNGSWEG DER SOFTWARE
Möglicherweise erhält der Lizenznehmer das SOFTWAREPRODUKT auf mehr als einem Speichermedium
oder zusätzlich zum Online-Download auf einen Datenträger. Unabhängig davon darf der
Lizenznehmer das SOFTWAREPRODUKT im Sinne der oben beschriebenen Lizenzeinräumung nur "einmal" verwenden.

SICHERUNGSKOPIE
Außer in den in der Produktdokumentation beschriebenen Situationen, in denen dieser ENDNUTZER-LIZENZVERTRAG das Kopieren des SOFTWAREPRODUKTS ausdrücklich erlaubt, dürfen Sie in keinem anderen Fall Kopien des SOFTWAREPRODUKTS oder der gedruckten Materialien, die dem SOFTWAREPRODUKT beiliegen, anfertigen.

BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG
Die LOKANDO AG garantiert für einen Zeitraum von 90 Tagen ab Empfangsdatum, dass das SOFTWARE-PRODUKT im Wesentlichen gemäß den in der mitgelieferten Dokumentation spezifizierten Funktionalitäten arbeitet.
Dem Lizenznehmer ist jedoch bekannt, dass nach Stand der Technik keine Software fehlerfrei erstellt werden kann. Insbesondere kann die LOKANDO AG keinerlei Gewährleistung für das fehlerfreie Funktionieren der dem SOFTWAREPRODUKT zugrundeliegenden Betriebssystem-Versionen, Systemkomponenten und Software-Komponenten Dritter übernehmen. In diesen Fällen schließt die LOKANDO AG jede Supportpflicht gegenüber dem Lizenznehmer ausdrücklich aus.

BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG BEI WEITERENTWICKLUNG
Darüber hinaus übernimmt die LOKANDO AG keine Gewährleistung für Fehlfunktion bzw. Beeinträchtigungen der Lauffähigkeit des SOFTWAREPRODUKTs, die durch Weiterentwicklung (Patches, Updates, Upgrades) der Betriebssysteme bzw. der im SOFTWAREPRODUKT verwendeten Software-Komponenten Dritter bedingt sind. In diesen Fällen schließt die LOKANDO AG jede Supportpflicht gegenüber dem Lizenznehmer ausdrücklich aus.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Unbeschadet von der Gültigkeit aller in diesem Vertrag genannter Rechtsbestimmungen ist die LOKANDO AG in keinem Falle ersatzpflichtig für irgendwelche indirekten, Folge- oder ähnliche Schäden (eingeschlossen sind Schäden aus entgangenem Gewinn oder Verlust von Daten), die aufgrund der Benutzung der Software oder der Unfähigkeit, die Software zu verwenden, entstehen, selbst wenn die LOKANDO AG von der Möglichkeit solcher Schäden unterrichtet worden ist. In jedem Falle ist die Haftung der LOKANDO AG auf den für die Software bezahlten Kaufpreis beschränkt. Der oben dargelegte Ausschluss und die Beschränkung sind unabhängig von Ihrer Annahme der Software.

ALLGEMEIN
Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland. Diese Vereinbarung kann nur durch eine mit dieser Lizenz ausgelieferte Zusatzlizenzvereinbarung oder durch ein anderes, sowohl vom Lizenznehmer als auch von der LOKANDO AG.

 

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